© kai Stachowiak - pixabay.com
© kai Stachowiak - pixabay.com

Protest hat sich gelohnt

Minister Rupprechter verlängert Begutachtungsfrist für die Novelle von Umweltgesetzen um einen Monat

Bregenz – "Der massive Protest aus den Bundesländern, sämtlicher grüner Umweltlandesrätinnen und -landesräte sowie einer Reihe von NGO´s hat gewirkt: die Begutachtungsfrist für die Novellierung einer Reihe von Umweltgesetzen wird von sieben Tagen auf einen Monat verlängert," freut sich Vorarlbergs Umweltlandesrat Johannes Rauch, der den Widerstand gegen diese überfallsartige Vorgangsweise initiiert hatte.

"Nun geht es darum, den vorgelegten Novellen die Giftzähne zu ziehen," so Rauch. Vor allem im UVP-Gesetz darf es zu keiner Schlechterstellung der Parteien im Verfahren kommen, der aktuellen Rechtssprechung des EuGh und der Höchstgerichte in Österreich muss entsprochen werden, Einwände im UVP-Verfahren müssen zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens eingebracht werden können. Das ginge sonst zu Lasten der Zivilgesellschaft und des Naturschutzes. Es gehe nicht, dass der Umweltschutz geschwächt wird, weil Stellungnahmerechte bzw. -Pflichten öffentlicher Stellen zu einem Projekt abgebaut werden oder weil den Standortgemeinden oder Anrainergemeinden die Rolle "als örtlicher Umweltanwalt" weggenommen werden. Auch könne man nicht zustimmen, dass Umweltorganisationen mit diffusen Spendenoffenlegungspflichten schikaniert werden oder dass sie bei Nichteinhaltung nicht mehr an UVP-Verfahren beteiligt werden sollen, betont Rauch.

"Wir werden alles daran setzen, dass es doch noch zu einer vernünftigen Reform und nicht zu einer Aushöhlung der Umweltgesetzgebung in Österreich kommt. Die Chancen dafür sind durch die Verlängerung der Begutachtungsfrist zumindest noch halbwegs gegeben," so der Vorarlberger Umweltlandesrat abschließend.


Artikel Online geschaltet von: / stevanov /